Zweiradklassen

Mofa-AM-A1-A2-A-A80-B196

Unsere Zweiradklassen

Klasse AM
  • Ab 15 Jahre Fahrerlaubnis und Versicherungskennzeichen
  • Kleinkrafträder bis 50 cm³ Hubraum und 45 km/h Höchstgeschwindigkeit
  • Dreirädrige Kleinkrafträder mit maximal 50 cm³ Hubraum, 45 km/h Höchstgeschwindigkeit und maximal 4 kW Leistungsgewicht
  • Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit maximal 45 km/h Höchstgeschwindigkeit
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Klasse A1
  • Ab 16 Jahren Leichtkrafträder - Motorrad
  • Bis 125 cm³ und nicht mehr als 11 kW Motorleistung
  • Leistungsgewicht von mind. 0,1kW/kg
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Klasse A2
  • Ab 18 Jahren Krafträder mit einer Leistung von nicht mehr als 35 kW und einem Leistungsgewicht von mind. 0,2kW/kg
  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von nicht mehr als 15 kW
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Klasse A
  • Ab 20 Jahren mit Vorbesitz der Klasse A2 von mind. 2 Jahren
  • Krafträder (auch mit Beiwagen) mit mehr als 35 kW
  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 15 kW
  • Ab 24 Jahren: Direkteinstieg möglich
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Klasse A mit SZ 80
  • Ab 21 Jahren: Führerschein der Klasse A mit Schlüsselzahl 80
  • Erlaubt zunächst Krafträder der Klasse A2 (bis 35 kW)
  • Ab 24 Jahren automatisch Berechtigung für alle Krafträder ohne weitere Prüfung
  • Spart Zeit und Kosten im Vergleich zum stufenweisen Erwerb
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Klasse B196
  • Erweiterung des Führerscheins der Klasse B
  • Krafträder mit bis zu 125 ccm Hubraum, max. 15 PS und einer Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h
  • Voraussetzung: mindestens 25 Jahre alt und mindestens 5 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B
  • Teilnahme an einer Fahrerschulung (4 Theorie- und 9 Praxisstunden)
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Ab aufs Bike! Unser Fuhrpark

Erwerb der Fahrerlaubnis

Mindestalter

  • AM: 15 Jahre
  • A1: 16 Jahre
  • A2: 18 Jahre
  • A: Ab 24 Jahre (Direkteinstieg) oder ab 20 Jahre (mit 2 Jahren Vorbesitz A2)
  • A mit SZ 80: Ab 21 Jahre (Fahren von A2-Motorrädern) und ab 24 Jahre (automatisch A-Klasse)
  • B196: 25 Jahre und 5 Jahre Klasse B

Praktische Ausbildung

In der praktischen Ausbildung lernst du alles, was du für sicheres Motorradfahren brauchst. Vom richtigen Auf- und Absteigen über Schalten und Bremsen bis hin zum Fahren in verschiedenen Verkehrssituationen.

Je nach Führerscheinklasse sind verschiedene Sonderfahrten erforderlich:

  • Grundfahraufgaben auf dem Übungsgelände
  • Fahren im Stadtverkehr
  • Überlandfahrten
  • Autobahnfahrten
  • Fahren bei Dunkelheit
Praktische Ausbildung

Sonderfahrten

Je nach Führerscheinklasse sind verschiedene Sonderfahrten vorgeschrieben. Diese helfen dir, Erfahrungen in unterschiedlichen Verkehrssituationen zu sammeln.

Führerscheinklasse Überlandfahrten Autobahnfahrten Nachtfahrten
AM Keine Keine Keine
A1 (Ersterwerb) 5 4 3
A2 (Ersterwerb) 5 4 3
A (Ersterwerb) 5 4 3
A mit SZ 80 5 4 3

*Bei Führerscheinerweiterung entsprechend weniger

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